Für Jugendämter

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Der Allerhof belegt nach §34 und §41 vor allem aus dem Landkreis Verden, aber grundsätzlich sind Aufnahmen aus dem gesamten Bundesgebiet möglich.
In Akut-Situationen bieten wir für den LK Verden nach Absprache auch kurzfristige Maßnahmen mit verkürztem Aufnahmeverfahren an.
Unser Leistungsangebot und unsere Entgeltvereinbarung können Sie ebenso wie unsere Betriebserlaubnis hier als PDF herunterladen.
Die Heilpädagogische Tagesgruppe belegt nach §32. Das Leistungsangebot und die Entgeltvereinbarung finden sich hier.
⇒ Der aktuelle Belegungsstatus kann hier eingesehen werden.